Vertragl. Bestimmungen Modul 1 & 2

Betreuung Regenbogenhaus
an der Werner-von-Siemens Schule Maintal
(Träger: Sport Club Budokan Maintal e.V.)

 

Vertragliche Bestimmungen Pakt für den Ganztag/Betreuung Regenbogenhaus (Modul 1 & 2)

 

§ 1 Die politisch und konfessionell unabhängige Betreuungseinrichtung an der Werner-von-Siemens Schule Maintal nimmt grundsätzlich Schulkinder von der ersten bis zur vierten Klasse auf. Diese müssen Schüler/Schülerinnen der Werner-von-Siemens- Schule sein! Träger der Einrichtung und damit Vertragspartner ist der Sport Club Budokan Maintal e.V.

 

§ 2 Mit der Anmeldung zu Modul 2 ist Ihr Kind automatisch Mitglied im Sport Club Budokan Maintal e.V. Es kann, solange es in unserer Betreuungseinrichtung angemeldet ist, kostenlos an unserem Sportangebot teilnehmen. Der Vereinsbeitrag ist in der monatl. Gebühr enthalten. Sollte das Kind nicht mehr in der Betreuung angemeldet sein, wandelt sich die Vereinsmitgliedschaft ab dem Folgemonat in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft um. Die Vereinsmitgliedschaft kann selbstverständlich mit dem Betreuungsvertrag gekündigt werden. Durch die Vereinsmitgliedschaft akzeptieren Sie die Vereinssatzung und die Beitragsordnung – zu finden unter https://budokan-maintal.de

 

§ 3 Mit der Anmeldung des Kindes wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50,00 Euro fällig. Das Betreuungs- und/oder Verpflegungsentgelt ist monatlich im Voraus bargeldlos zu zahlen; es wird spätestens zum 28. des Vormonats von dem benannten Konto im Wege des Sepalastschriftverfahrens abgebucht. Im Falle nicht ausreichender Deckung des Kontos erhebt der Verein eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,00 Euro. Sollten Gelder/Gebühren nicht vollständig beglichen, oder ohne Angaben von Gründen zurückgebucht werden, behalten wir uns das Recht auf fristlose Kündigung vor - auf jeden Fall wird das Kind bis zur vollständigen Bezahlung der Rückstände von der Betreuung und Mittagsverpflegung ausgeschlossen. Sollte Ihnen ein Amt oder eine Behörde die Betreuungsgebühren bezahlen, kümmern Sie Sich bitte rechtzeitig um eine Verlängerung der Bewilligung. Wir buchen generell die Gebühren von Ihrem Konto ab!

 

§ 4 Die Platzvergabe erfolgt nach folgenden Kriterien: Berufstätigkeit, Erstklässler bzw. Zweitklässler, alleinerziehend, Geschwister in der Betreuung, aktive Mitgliedschaft im Verein. Sollten darüber hinaus noch Plätze vorhanden sein, werden diese nach Eingang der Anträge vergeben. Eine Anmeldung zur Betreuung geht nur zum Schuljahresbeginn oder zum 1. eines Monats.

 

§ 5 Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von zwei Monaten, ohne Angabe von Gründen, zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Auch bei einem Modulwechsel, in Schriftform, besteht eine Wechselfrist von zwei Monaten.

 

§ 6 Im Falle einer Abwesenheit des Kindes (z.B. wegen Krankheit) ist die Geschäftsstelle unter der Emailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. in Kenntnis zu setzen. Für den Zeitraum einer ansteckenden Krankheit ist das Kind vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen. Eine Entgeltrückerstattung erfolgt nicht.

 

§ 7 Die Betreuungseinrichtung ist ganzjährig mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage geöffnet. Darüber hinaus ist die Einrichtung an maximal 30 Werktagen geschlossen. Die genaue Lage dieser Tage wird frühzeitig mitgeteilt; eine Entgelterstattung erfolgt nicht. (Alle Infos rund um die Einrichtung usw. finden Sie ausschließlich auf unserer Homepage https://betreuung-budokan.de/).

 

§ 8 Der Verein als Träger des Pakt für den Ganztag übernimmt – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - keinerlei Haftung für beschädigte oder abhanden gekommene private Gegenstände der Kinder.

 

§ 9 Die Abholung des Kindes hat pünktlich zu erfolgen. Im Verspätungsfall wird eine Betreuungspauschale i.H.v. 20,00 Euro in bar pro angefangene halbe Stunde vor Ort fällig.

 

§ 10 Eine Teilnahme an der Ferienbetreuung muss separat über www.betreuung-budokan.de „Ferienbetreuung“ angemeldet werden. Für die Ferienbetreuung fallen extra Gebühren an. In den angegebenen Preisen sind Eintrittskarten, Bahntickets etc. enthalten. Verbindliche Anmeldefristen finden Sie ebenfalls auf dieser Homepage

 

§ 11 Bei Kindern die auf eine Teilhabe-Assistenz (THA) angewiesen sind, ist deren Anwesenheit während der gesamten Betreuungszeit zwingend erforderlich. Dies gilt ebenfalls während der Ferienbetreuung und anderen Servicetagen.

 

§ 12 Der Träger richtet sich nach den EU-Datenschutzrichtlinien (DS-GVO). Er erhebt nutzt und gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen. Sie erhalten auf Antrag Ihrerseits kostenlose Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

 

§ 13 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Trägervereins zustande!

 

Salvatorische Klausel:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Force Majeure-Klausel:

„Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.“

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