Vertragl. Bestimmungen ab Klasse 5

Ganztagsangebot ab Klasse 5
an der Werner-von-Siemens-Schule Maintal
Trägerschaft: Sport Club Budokan Maintal e.V.

 

Vertragliche Bestimmungen

 

§ 1 Träger des Ganztagsangebot ab Klasse 5 an der Werner-von-Siemens Schule Maintal und damit
Vertragspartner ist der Sport Club Budokan Maintal e.V., Geschäftsstelle: Kennedystr. 32 in 63477 Maintal.

 

§ 2 Das Verpflegungsentgelt ist monatlich im Voraus bargeldlos zu zahlen; es wird spätestens zum 28. des Vormonats von dem benannten Konto im Wege des Sepalastschriftverfahrens abgebucht. Im Falle nicht ausreichender Deckung des Kontos, erhebt der Trägerverein eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 7,50 Euro. Sollten Gelder/Gebühren nicht vollständig beglichen werden, behalten wir uns das Recht auf fristlose Kündigung vor - auf jeden Fall wird das Kind bis zur vollständigen Bezahlung der Rückstände von der Betreuung und Mittagsverpflegung ausgeschlossen. Sollte Ihnen ein Amt/Behörde die Betreuungsgebühren bezahlen, kümmern Sie Sich bitte rechtzeitig um eine Verlängerung der Bewilligung. Wir buchen die Gebühren generell von Ihrem Konto ab!

 

§ 3 Der Vertrag kann beiderseits mit einer Frist von zwei Monaten, ohne Angabe von Gründen, zum Monatsende
gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

§4 Im Falle einer unvorhergesehenen Abwesenheit des Kindes (z.B. wegen Krankheit) ist die Leitung unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für den Zeitraum einer ansteckenden Krankheit ist das Kind vom Besuch der Einrichtung ausgeschlossen; eine anteilige Entgeltrückerstattung erfolgt nicht.

 

§ 5 Das Ganztagsangebot findet nur während der Schulzeit statt. An Feier- und Brückentagen, sowie in den Ferien, steht das Angebot nicht zur Verfügung.

 

§ 6 Während des Ganztagsangebot (einschließlich des Hin- und Rückweges) ist das Kind bei der Unfallkasse
Hessen gesetzlich unfallversichert. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung für das Kind wird
dringend empfohlen.

 

§ 7 Der Verein als Träger des Ganztagsangebot übernimmt – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – keinerlei Haftung für beschädigte oder abhanden gekommene private Gegenstände der Kinder.

 

§ 8 Der Träger richtet sich nach den EU-Datenschutzrichtlinien (DS-GVO). Er erhebt nutzt und gibt Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiter, wenn dies im gesetzlichen Rahmen erlaubt ist oder Sie in die Datenerhebung einwilligen. Sie erhalten auf Antrag Ihrerseits kostenlose Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten.

 

§ 9 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung des Trägervereins zustande!

§ 10 Der Vertrag endet jeweils zum Schuljahresende. Anträge müssen zum Anfang des Schuljahres neu gestellt werden.

 

Salvatorische Klausel:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

Force Majeure-Klausel: „Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.“

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