Schulordung

Regelungen für den Aufenthalt auf dem Schulgelände.
Die nachstehenden Regelungen gelten insbesondere für Schülerinnen und Schüler.

  • Wir dürfen andere nicht gefährden oder gar verletzen, weder durch Worte noch durch körperliche Gewalt.
  • Der Konsum und das Mitbringen von Nikotin, Alkohol und anderen Drogen sind verboten.
  • Waffen und gefährliche Gegenstände (auch Laserpointer) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
  • Wir dürfen andere nicht erpressen.
  • Wir nehmen das Eigentum anderer nicht ungefragt weg und beschädigen es nicht.
  • Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.
  • Wir sorgen dafür, dass der Klassenraum/ der Arbeitsbereich sauber verlassen wird.
  • Schulgebäude und Mobiliar werden weder beschädigt noch verunreinigt.
  • Wird Schuleigentum vorsätzlich oder grob fahrlässig zerstört, haftet der Verursacher; er muss für entstehende Kosten aufkommen.
  • Wir dürfen nicht spucken.
  • Im Schulgebäude gehen wir langsam und sind leise.
  • Wir dürfen das Lehrerzimmer nur mit Erlaubnis betreten.
  • In den Wechselpausen bleiben Schülerinnen und Schüler im Klassenraum, sofern kein Raumwechsel nötig ist.
  • In den Pausen halten wir uns auf dem unserer Jahrgangsstufe zugeordneten Schulhof auf; der Aufenthalt im Schulgebäude während der Pausen ist nicht erlaubt (Ausnahme Toilettenbenutzung Erdgeschoss Gebäude Nord); bei Regenpausen halten wir die bestehende Regelung ein.
  • Die Toilette ist kein Aufenthaltsbereich.
  • Wir verlassen das Schulgelände nicht.
  • Verlassen Schülerinnen und Schüler eigenmächtig das Schulgrundstück, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung tragen dann die Erziehungsberechtigten und/oder die Schülerin/ der Schüler selbst. In genannten Fällen entfällt eine Haftung des Landes Hessen für Personen- oder Sachschaden.
  • Filmen, Fotografieren und Tonaufnahmen sind nicht erlaubt.
  • Der Ordnungsdienst für die Flure, die Treppenhäuser und den Hof wird klassenweise und in wöchentlichem Wechsel nach Plan durchgeführt und durch die Klassenlehrkräfte kontrolliert (ab Jahrgangsstufe 3).
  • Wir trennen den anfallenden Müll.
  • Wir klettern nicht auf Bäume, über Zäune oder auf Flachdächer.
  • Wir spielen nicht mit festen Bällen (Leder-, Gummi- und Tennisbällen); Ausnahme: Ballfeld Hof Süd
  • Wir werfen keine Gegenstände, die andere verletzen können (z.B. Schneebälle, Knallkörper, Steine …).
  • Bei Unfällen oder Konflikten auf dem Schulhof wird grundsätzlich die aufsichtführende Lehrkraft informiert.
  • Der Weg über den Lehrerparkplatz ist besonders gefährlich und daher verboten.
  • Das Befahren des Schulhofes mit Fahrrädern ist nicht gestattet; die Fahrräder sind ausschließlich auf dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen.
  • Auf dem Schulgelände ist der Aufenthalt schulfremder Personen während des gesamten Vormittages nicht erwünscht. Der Aufenthalt schulfremder Personen im Schulgebäude ist nur mit Genehmigung der Schulleitung nach Anmeldung im Sekretariat erlaubt.

Regelungen für das Verhalten im Unterricht

  • Wir bringen das für den Unterricht benötigte Material mit.
  • Bücher und Lernmaterial sind sorgsam zu behandeln und bei Verlust oder Beschädigung zu ersetzen.
  • Wir entschuldigen uns höflich, wenn wir ausnahmsweise verspätet zum Unterricht kommen.
  • Wir legen zu Beginn der Stunde das für den Unterricht benötigte Material bereit, nehmen alle anderen Dinge vom Tisch und bereiten uns auf den Unterricht vor.
  • Wir halten Gesprächsregeln ein.
  • Wir werfen keine Gegenstände durch die Klasse und aus dem Fenster.
  • Wir verursachen keine störenden Geräusche.
  • Wir bringen keine Unterhaltungsmedien mit, außer zu Unterrichtszwecken.
  • Handys werden während des Unterrichts ausgeschaltet. Sollten sie klingeln, müssen sie abgegeben werden.
  • Wir essen und trinken nicht während des Unterrichts, es sei denn, es wird von der Lehrkraft ausdrücklich erlaubt.
  • Wir kauen keinen Kaugummi.
  • Wir tragen keine Mützen und Kappen.
  • Regelungen für den Umgang mit Unterhaltungsmedien
  • Die Benutzung der Handys/Smartphones im Schulgebäude ist nicht gestattet, außer, nach ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft.
  • Auf dem Schulhof ist die Benutzung der Handys/Smartphones nur in einem dafür vorgesehenen Bereich für informative Zwecke und Musikhören mit Kopfhörern gestattet.

Zeitregelungen

  • Wir kommen nicht vor 7:40 Uhr auf das Schulgelände (Ausnahme: betreute Kinder).
  • Vor dem Unterricht halten wir uns nur auf dem Schulhof auf.
  • Wir betreten das Schulgebäude frühestens 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Das Gebäude Süd und die Sporthalle betreten Schülerinnen und Schüler nur zusammen mit ihrer Lehrkraft.
  • Die Klassen 1 bis 3 sammeln sich beim ersten Klingeln vor dem Unterricht bzw. am Ende der Pausen an ihren Aufstellplätzen.
  • Die Klassen 4 bis 10 gehen beim ersten Klingeln vor dem Unterricht bzw. am Ende der Pause zum Klassenraum bzw. zum entsprechenden Unterrichtsgebäude.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Die Lehrkraft beginnt und schließt den Unterricht.
  • Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend sein, informiert eine Schülerin/ ein Schüler die Verwaltung.
  • Nach dem Schluss der Schulstunde und dem Klingelzeichen zur Pause gehen wir sofort auf direktem Weg auf den Pausenhof.
  • Nach Unterrichtsschluss verlassen wir umgehend das Gebäude. Für die Fahrschüler nach Nieder- bzw. Oberdorfelden gilt eine gesonderte Regelung.
  • Die Klassen 5 bis 10 sind verpflichtet, sich am Vertretungsplan über Stundenplanänderungen zu informieren.
  • Die geltenden Unterrichts- und Pausenzeiten sowie besondere Regelungen für Pausen bei schlechtem Wetter werden zu Beginn jedes Schuljahres bekannt gegeben.
  • Verspätungen ab einer Schulstunde sind schriftlich zu entschuldigen.
  • Bei Versäumnissen muss spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen; dies gilt auch bei vorzeitigem Verlassen des Unterrichts wegen akuter Krankheit.
  • Müssen Schülerinnen oder Schüler die Schule während der Unterrichtszeit verlassen, so haben sie sich zuvor bei der Lehrkraft abzumelden.

Maßnahmen

  • Wer gegen die Regeln der Schulordnung verstößt, muss im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Erlasse und Verordnungen mit angemessenen Konsequenzen rechnen, um das eigene Fehlverhalten zu erkennen.
  • Die entsprechenden Maßnahmen werden von den Lehrerinnen und Lehrern, die das Fehlverhalten feststellen, vom Klassenlehrer/ von der Klassenlehrerin oder gegebenenfalls von der Schulleitung durchgeführt.

Mögliche Maßnahmen können sein:

  • mündliche Verwarnung/ Missbilligung
  • schriftliche Missbilligung
  • schriftliche Aufgabe, z.B. teilweises Abschreiben der Schulordnung mit Kommentierung
  • zusätzliches Nacharbeiten, u.a. gemeinnützige Dienste mit Benachrichtigung der Eltern
  • Ordnungsmaßnahmen in Verbindung mit einer Klassenkonferenz
  • bei Sachschäden: Entschädigungsleistungen

Bei Delikten wie Erpressung, Diebstahl und Körperverletzung wird die Polizei eingeschaltet.

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